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DAS HINWEISGEBERSYSTEM VON GENAN

Untenstehend finden Sie einen Link zum Hinweisgebersystem von Genan. Sie können dieses Meldesystem nutzen, wenn Sie auf rechtswidrige und zu beanstandende Handlungen hinweisen möchten, die Genan betreffen. Dieses Meldeverfahren steht Zulieferern, Geschäftspartnern und anderen Personen zur Verfügung, die für Genan arbeiten – genauso wie allen Angestellten von Genan.

Melden können Sie:
• Wirtschaftskriminalität wie Untreue, Bestechung, Betrug oder Dokumentenfälschung
• Die Einreichung falscher oder irreführender Informationen gegenüber Behörden
• Verstöße gegen die Arbeitsschutzbestimmungen
• Umweltverschmutzung
• Körperliche Übergriffe und sexuelle Belästigung
• Korruption
• Vetternwirtschaft
• Vorfälle, bei denen Mitarbeiter auf schwerwiegende Weise ihren Systemzugriff missbrauchen, um an Informationen über ihre Kollegen oder Dritte zu gelangen – ohne dass dafür eine arbeitsbezogene Notwendigkeit besteht.
• Unregelmäßigkeiten bezüglich Buchhaltung und Revision

Die oben aufgeführte Liste enthält nur Beispiele.
Meldungen müssen entweder auf Wissen aus erster Hand oder einem berechtigten Verdacht fußen.
Wenn Sie Zweifel daran haben, ob Sie eine Beobachtung melden sollten oder nicht, möchten wir Sie dazu auffordern, dies zu tun.
Wir werden auf alle Meldungen reagieren und uns damit befassen, da wir jede einzelne von ihnen ernst nehmen.

Hinweisgeber können sich dazu entscheiden, ihr Anliegen anonym vorzubringen.

Für weitere Informationen darüber, wie das Hinweisgebersystem funktioniert, verweisen wir auf die Whistleblowing-Richtlinie von Genan.

Klicken Sie hier um zur Seite des Hinweisgebersystems von Genan zu gelangen.