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Genan ist gern bereit, über Beteiligungsgesellschaften mit einem Anteil Genans von bis zu 35% zu verhandeln, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Die hohe Qualität der Produkte auf vergleichbarem Niveau zu den von Genan betriebenen Werken muss sichergestellt sein. Daher ist ein Wartungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren zur Sicherung des ordnungsgemäßen Zustands und Betriebs der Anlage Voraussetzung.
Daneben muss das Joint-Venture-Unternehmen eine stabile finanzielle Struktur aufweisen, mit einer Liquidität von mindestens 35%.
Schließlich muss durch Vereinbarungen mit Unternehmen der Abfallwirtschaft oder mit öffentlichen Behörden, die für den Umgang mit Altreifen zuständig sind, für einige Jahre garantiert sein, dass die Eingangsmenge an Altreifen in der Größenordnung der Gesamtkapazität der Anlage liegt.